Stadtsaal

Stadtsaal Vöcklabruck

Dein Abend. Deine Bühne.

Die Bühne der Region für 760 BesucherInnen

Der Stadtsaal Vöcklabruck wurde 1982 eröffnet und zählt zu den wichtigsten Veranstaltungsorten der Stadt.

Der Oskar-Czerwenka-Saal bietet Platz für bis zu 760 BesucherInnen und wird durch den Wappensaal sowie das großzügige Foyer ergänzt. Die Räumlichkeiten eignen sich für Konzerte, Theater, Kabarett, Kongresse, Seminare, Bälle und Firmenveranstaltungen im Herzen Vöcklabrucks.

Kultur, die verbindet – mitten in Vöcklabruck

Von großen Namen bis zu regionalen AkteurInnen, von Unterhaltung bis Hochkultur: Vielfalt hat hier eine Bühne.

Ein vielfältiges Programm aus Eigen- und Gastveranstaltungen macht den Stadtsaal zu einem lebendigen Treffpunkt für Vöcklabruck und die gesamte Region.

Kultur beginnt hier

Manchmal braucht es nur einen Vorhang, ein Licht und einen besonderen Moment. Im Stadtsaal Vöcklabruck entstehen genau diese Momente – bei Konzerten, Theater, Kabarett, Shows und Veranstaltungen für die ganze Familie.

Mitten in der Stadt und nah bei den Menschen ist der Stadtsaal ein Ort, an dem Unterhaltung, Kultur und Begegnung zusammenkommen.

Spielstätten

Stadtsaal Vöcklabruck
Stadtplatz 22a, 4840 Vöcklabruck 

Kassa und Einlass
Die Veranstaltungskassa ist jeweils eine Stunde vor Beginn geöffnet. Die Eintrittskarte sowie gegebenenfalls ein Ausweis (bei Ermäßigungen) sind beim Einlass unaufgefordert vorzuweisen.

Spielplanänderungen
Programmänderungen und Terminverschiebungen werden möglichst zeitgerecht bekannt gegeben. Es empfiehlt sich, die Programmankündigungen auf unserer Homepage www.vbruck.at, auf unseren Social Media-Kanälen oder in den Lokalzeitungen zu verfolgen. 

Filmen und Fotografieren
Das Mitbringen und die Verwendung von Aufnahmegeräten, Film- und Videokameras ist nicht gestattet. Ebenso ist das Fotografieren und Filmen mit Mobiltelefonen untersagt. Mobiltelefone sind auszuschalten.

Kinderwagen
Im Stadtsaal Vöcklabruck ist es aus Brandschutzgründen nicht erlaubt, einen Kinderwagen mit in den Veranstaltungssaal zu nehmen. Es besteht die Möglichkeit den Kinderwagen im Wappensaal abzustellen.

Im Übrigen gelten die auf den Eintrittskarten und auf der Homepage angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

// Gültig für alle Eigenveranstaltungen der Stadt und Kultur Vöcklabruck GmbH ab 1. Jänner 2026 

// Ermäßigungen gelten ausschließlich auf den regulären Ticketpreis 

// Ein gültiger Nachweis ist am Einlass vorzuweisen 

// Pro Person kann nur eine Ermäßigung genutzt werden

1. Kinder & Jugendliche

Kinder unter 6 Jahren zahlen keinen Eintritt, sofern sie keinen eigenen Sitzplatz beanspruchen. Kinder und Jugendliche (6–14 Jahre), Lehrlinge, Schüler:innen und Student:innen sowie Zivil- und Präsenzdiener (jeweils bis 26 Jahre mit gültigem Ausweis) erhalten eine Ermäßigung von 20 % auf den regulären Ticketpreis. Diese Tickets können im Ticketshop der Stadt+Kultur Vöcklabruck GmbH gekauft werden. Beim Einlass sind ermäßigte Tickets nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis bzw. einem entsprechenden Ausbildungs- oder Dienstausweis gültig, der Nachweis ist unaufgefordert vorzuzeigen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinderveranstaltungen, bei diesen gilt der jeweils ausgeschriebene Ticketpreis.

2. Menschen mit Behinderung

Personen mit einem Behindertenpass sowie RollstuhlfahrerInnen erhalten 50 % Ermäßigung auf den regulären Ticketpreis. Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung erhalten ebenfalls 50 % Ermäßigung (maximal eine Begleitperson pro Person mit Behinderung). 

Diese Tickets sind ausschließlich über die Stadt+Kultur Vöcklabruck GmbH unter office@stadtundkultur.at erhältlich. Die Anzahl der ermäßigten Plätze ist pro Veranstaltung begrenzt.

3. Gruppen

Gruppen ab 10 Personen erhalten bei ausgewählten Veranstaltungen bis zu 10 % Ermäßigung auf den regulären Ticketpreis. Diese Tickets sind ausschließlich über die Stadt+Kultur Vöcklabruck GmbH unter office@stadtundkultur.at erhältlich.

4. Sonderermäßigungen durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, für ausgewählte Veranstaltungen zusätzliche oder abweichende Ermäßigungen festzulegen. Entsprechende Informationen werden im jeweiligen Veranstaltungshinweis bzw. im Online-Ticketshop bekanntgegeben.

5. Allgemeine Hinweise

Alle Ermäßigungen sind nur in Verbindung mit einem entsprechenden Nachweis gültig. Pro Ticket kann nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Die Kontingente für ermäßigte Tickets sind begrenzt. Ermäßigungen auf VIP-Karten, Sondertarife, Aktionen, Zusatzleistungen oder Fremdveranstaltungen im Stadtsaal Vöcklabruck sind ausgeschlossen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Ermäßigungen.

Tickets für Veranstaltungen der Stadt und Kultur Vöcklabruck GmbH sind unter www.vbruck.at – sowie (gegen eine Servicegebühr von € 2,50) auf oeticket.com und bei allen Ö-Ticket-Vorverkaufsstellen erhältlich:

// Tourismusbüro Vöcklabruck, Graben 8 

// Bahnhof Vöcklabruck/ÖBB Ticketschalter, Bahnhofstraße 17

// Maximarkt, Robert-Kunz-Straße 4 

// Media Markt, Linzer Straße 50 

// Tabak Trafikplus Hofer Michaela, Linzer Straße 9 

Nutzen Sie den Preisvorteil von 2,50 EUR und kaufen Sie direkt bei uns im Ticketshop über www.vbruck.at

Garderobenpflicht im Stadtsaal Vöcklabruck  
Bei Veranstaltungen im Stadtsaal gilt Abgabepflicht für Straßengarderobe. Aus Sicherheitsgründen dürfen Mäntel und Jacken, Rucksäcke, Schirme und Taschen, Regenschutz und Regenbekleidung NICHT mit in den Theatersaal genommen werden. Besucher/innen werden gebeten, diese Gegenstände entweder nicht mit in den Stadtsaal zu bringen (im PKW oder Bus bzw. zuhause zu belassen) oder beim Garderobenservice abzugeben (Gebühr 1 Euro). Im Veranstaltungssaal sind maximal Abendgarderobe, Sacko oder eine leichte Jacke/Jäckchen gestattet. Neben den Sicherheitsvorschriften gebietet zudem die gegenseitige Rücksichtnahme unter den Veranstaltungsgästen dieser Anweisung Folge zu leisten. Das Einlasspersonal ist verpflichtet, diese Regelung durchzusetzen. Wir bitten um Beachtung und Rücksichtnahme.  

Garderobenpflicht – Erläuterung

Für Überbekleidung (Jacken, Mäntel, usw.) steht je nach Veranstaltung eine offene oder gebührenpflichtige Garderobe zur Verfügung. Überbekleidung darf im Veranstaltungssaal nicht auf dem Boden abgelegt werden, die Fluchtwege müssen jedenfalls frei bleiben! Weiters ist es aus Sicherheitsgründen nicht gestattet Schirme, großen Taschen, Rucksäcke, Gläser oder Flaschen in den Saal mitzubringen. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte werden diese Regelungen anerkannt. Ein Zutritt zum Saal ist nur bei Einhaltung dieser Bestimmungen möglich.

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